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11.08.2020 15:05eingestellt von: Mario Schuller


Überholverbot in Biebesheim

Seit wenigen Wochen ist die neu gestaltete Kreisstraße K163 in der Ortsdurchfahrt Biebesheim am Rhein für den Verkehr freigegeben. Für den Radverkehrt wurden Schutzstreifen markiert, was der ADFC Kreis Groß-Gerau grundsätzlich begrüßt. Ein rund 200 Meter langer Abschnitt der Ortsdurchfahrt enthält einen Grünstreifen zwischen den Fahrspuren. Die Fahrspuren haben insgesamt eine Breite von jeweils 4,25 Meter. Radfahrer*innen, die mittig auf den 1,50 Meter breiten Schutzstreifen unterwegs sind, fahren mit einem Abstand von rund 0,75 Meter von der Fahrbahnkante entlang. Seit Ende April 2020 gilt ein Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer*innen von 1,50 Meter. Werden die 0,75 Meter zu den 1,50 Meter hinzuaddiert, beträgt die noch zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite zwei Meter (Fahrbahnbreite 4,25 – Sicherheitsabstand 1,50 – Abstand Radfahrer*in von der Fahrbahnkante 0,75 = Restbreite 2 Meter). Die meisten Kraftfahrzeuge sind heutzutage breiter als zwei Meter. Das heißt, auf dem Abschnitt der Ortsdurchfahrt, der mit einem Grünstreifen gestaltet wurde, besteht faktisch ein Überholverbot von Radfahrer*innen durch Kraftfahrzeuge. Der ADFC Kreis Groß-Gerau hat der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, dieses Überholverbot entsprechend zu beschildern und auch zu überlegen, den Schutzstreifen im oben genannten Bereich zu demarkieren. Eine Antwort steht noch aus.

 

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